Baukoordination

Auf der sicheren Seite

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) regelt die Koordination von Massnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf der Baustelle. Das Gesetz gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer unterschiedlicher Firmen gleichzeitig oder aufeinander folgend tätig sind. Baustellen, auf die das zutrifft, sind beim Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Arbeitssicherheit, anzumelden.

Diese Anmeldung sowie die Koordination aller Planungs- und Bauarbeiten nach den gesetzlichen Vorschriften gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Planungskoordination 
Sammlung und Studium der vorhandenen Unterlagen
Erhebung der Umgebungsbedingungen
Auflistung der beteiligten Gewerke
Mitarbeit bei der Planung der Baustelleneinrichtung
Erfassung der gewerkspezifischen Anforderungen bezüglich Sicherheitsmassnahmen
Erfassung der gewerkübergreifenden Gefährdungen
Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plan)
Entwurf eines Bauablaufplans
Abstimmung des Sicherheits- und Gesundheitsplans
Erstellung einer Baustellenordnung
Unterlagen für die Ausschreibungen
Vorankündigung der Baustelle an das Amt für Volkswirtschaft
Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk

Baustellenkoordination 
Koordination und Kontrolle der Umsetzung des SiGe-Plans auf der Baustelle während der Ausführungsphase